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   BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92   

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BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92 (https://dejure.org/1993,852)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1993 - 1 AZR 520/92 (https://dejure.org/1993,852)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 (https://dejure.org/1993,852)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangssatz, § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 367
  • NJW 1993, 3159 (Ls.)
  • NZA 1993, 806
  • NZA 1994, 809
  • BB 1993, 1368
  • BB 1993, 2088
  • DB 1993, 1980
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92
    Tariffest oder tarifbeständig ist eine Zulage nach der Rechtsprechung dann, wenn die Zulage für eine Tätigkeit oder eine Leistung gewährt wird, für die der Tarifvertrag keine Gegenleistung vorsieht, und der Arbeitgeber sich eine Anrechnung oder einen Widerruf nicht ausdrücklich vorbehalten hat (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 (BAGE 69, 134 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) ist die Neuverteilung des Volumens aufgrund einer Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine Zulage grundsätzlich dann mitbestimmungspflichtig, wenn sich die Verteilungsgrundsätze infolge der Anrechnung verändern.

    Deshalb haben sich infolge der Anrechnung das Verhältnis der Zulagen zueinander und damit die Verteilungsgrundsätze verändert (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO, zu C III 5 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84

    Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie -

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92
    Schon für den Zwei-Schicht-Betrieb hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, der tarifliche Nachtarbeitszuschlag eines Manteltarifvertrags sei nicht auf eine Wechselschichtzulage nach einer Betriebsvereinbarung anzurechnen (BAG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 119/84 - AP Nr. 33 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92
    Eine Tarifnorm schließt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG nur aus, wenn sie die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt (BAG Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 45/90

    Anspruch auf Pausenvergütung - Pausenregelung im Dreischichtbetrieb

    Auszug aus BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92
    So hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß der Sinn der Regelung in einem Tarifvertrag, wonach im Drei-Schicht-Betrieb den Arbeitnehmern während der bezahlten Arbeitszeit ausreichend Zeit zur Einnahme der Mahlzeiten einzuräumen ist, darin besteht, diese Arbeitnehmer für die mit dem Drei-Schicht-Betrieb verbundenen besonderen Belastungen zu honorieren (BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 45/90 - AP Nr. 91 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Dagegen können die Tarifvertragsparteien das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 4 a der Gründe; BAGE 72, 367, 370 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu I der Gründe; BAGE 69, 134, 154 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C II 1 b der Gründe; BAGE 66, 202, 209 = AP Nr. 8 zu § 3 AZO Kr, zu II B 2 c aa der Gründe; BAGE 61, 296, 302 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu II B 2 b der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 29; ErfK/Hanau/Kania, § 87 BetrVG Rz 16; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 87 Rz 46; GK-BetrVG/Wiese, 6. Aufl., § 87 Rz 69 ff.; Glaubitz in Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 60; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 164).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1415/07

    Betriebsrat; ERA-Strukturkomponente, Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW;

    Auch bei der Neuverteilung des Zulagenvolumens aufgrund einer teilweisen, aber prozentual gleichen Anrechnung hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn sich die Verteilungsgrundsätze verändern haben (vgl. BAG, Urteil v. 23. März 1993 1 AZR 520/92 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

    Die Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf außertarifliche Zulagen ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG § 4 Nr. 15; BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180 ff.; BAG 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 - BAGE 72, 367 ff.; BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47 ff.), der sich die erkennende Kammer anschließt, in folgender Weise möglich:.

    b) Eine Anrechnung ist aber ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6) und sich der Arbeitgeber eine Anrechnung oder einen Widerruf nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. BAG 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 - BAGE 72, 367 ff.).

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 14 Sa 1416/07

    Betriebsrat; Gehaltsabkommen 2006; Metallindustrie NRW; Mitbestimmung; Klage auf

    Auch bei der Neuverteilung des Zulagenvolumens aufgrund einer teilweisen, aber prozentual gleichen Anrechnung hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn sich die Verteilungsgrundsätze verändern haben (vgl. BAG, Urteil v. 23. März 1993 1 AZR 520/92 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09

    Anrechnungsverbot für individualvertraglich gewährte übertarifliche

    So hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls bereits mehrfach entschieden, dass die Zweckbestimmung bei bestimmten Zulagen (z. B. bei Leistungs- oder Erschwerniszulagen) als konkludentes Anrechnungsverbot zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1993, NZA 1993, 806; BAG, Urteil vom 14.08.2001 - 1 AZR 744/00 - NZA 2002, 342).
  • LAG Brandenburg, 13.01.1994 - 3 Sa 577/93

    Arbeitgeberzuschuß an Bezieher von Altersübergangsgeld aufgrund einer

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  • LAG Hamburg, 10.05.2010 - 8 Sa 60/09

    Funktionszulage für Schreibkräfte - Bezugnahme auf TVöD/TVÜ-Bund -

    Für Erschwerniszulagen gilt ein konkludentes Anrechnungsverbot (BAG v. 23.03.1993 - 1 AZR 520/92 - Tz 20; LAG Köln v. 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 - Tz 15).
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2010 - 16 Sa 327/10

    Anrechnung übertariflich gewährter Funktionszulage für Angestellte im

    Aber auch ein solcher Zweck schließt die Anrechnung nicht aus, wenn sie ausdrücklich vorbehalten ist (vgl. nur BAG vom 23.03.1993 - 1 AZR 520/92, NZA 1993, 806 Rn. 20; BAG vom 01.03.2006 - 5 AZR 363/05, NZA 2006, 1377 Rn. 32).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

    Bei ihr würde es sich nämlich unter dieser Voraussetzung um eine Zulage handeln, die für eine Tätigkeit oder eine Leistung gewährt wird, für die der Tarifvertrag keine Gegenleistung vorsieht (vgl. BAG v. 23.03.1993 - 1 AZR 520/92 - in EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 24).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 584/10

    Anrechnungsfeste übertarifliche Zulage; Vorweggewährung

    Tariffest oder beständig ist eine Zulage dann, wenn die Zulage für eine Tätigkeit oder eine Leistung gewährt wird, für die der Tarifvertrag keine Gegenleistung vorsieht und der Arbeitgeber sich eine Anrechnung oder einen Widerruf nicht ausdrücklich vorbehalten hat (BAG vom 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 - BAGE 72, 367 - 375 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang = EzA § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 24).
  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2295/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2

  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2

  • LAG Köln, 23.01.2015 - 4 Sa 520/14

    Anrechnung der sog. UPS-X-Ray-Zulage auf Erhöhungen des Tarifentgelts

  • ArbG München, 13.12.2017 - 24 Ca 495/17

    Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss nach dem Bundesrahmentarifvertrag

  • ArbG Osnabrück, 08.06.1995 - 1 BV 12/94

    Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates auf Feststellung der

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